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   VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801   

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VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801 (https://dejure.org/2015,10961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801 (https://dejure.org/2015,10961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2015 - 3 ZB 12.1801 (https://dejure.org/2015,10961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zum Anspruch auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung; Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Verhinderungsvertretung; Fürsorgepflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung

  • rewis.io

    Kein Beförderungsanspruch des stellvertretenden Abteilungsleiters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf Bereitstellung einer Planstelle zum Zwecke der Beförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (st. Rspr., vgl. schon U.v. 30.8.1962 - 2 C 16.60 - BVerwGE 15, 3; BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8).

    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (BVerwG, G.v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 24.9.2008 a.a.O. - juris Rn. 8; B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).

    bb) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise bei langjähriger Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Beamten als Inhalt der Fürsorgepflicht auch eine Verpflichtung des Dienstherrn in Betracht kommen, auf eine Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höherwertigen Planstelle hinzuwirken (s. BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07- juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 23.10.2008 - 2 B 114.07

    Anspruch eines Beamten auf eine Beförderung zum Steueroberamtsrat und die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (BVerwG, G.v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 24.9.2008 a.a.O. - juris Rn. 8; B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).

    bb) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise bei langjähriger Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber dem Beamten als Inhalt der Fürsorgepflicht auch eine Verpflichtung des Dienstherrn in Betracht kommen, auf eine Beförderungsmöglichkeit durch Bereitstellung einer höherwertigen Planstelle hinzuwirken (s. BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07- juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 -7 AV 4.03- DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 -7 AV 4.03- DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Insofern ist auch die vom Kläger zitierte Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 13.9.2001 - 2 C 39/00 - juris Rn. 19) im Rahmen einer gerichtlichen Aufhebung einer angefochtenen rechtswidrigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht einschlägig, wonach im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG einem Anspruch des betroffenen Beamten nicht "durchgreifend ein Mangel an Haushaltsmitteln entgegengehalten werden kann", wenn schon - wie beim Kläger - gar kein Anspruch auf Beförderung besteht.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Gegen diese Bewertung seines Dienstpostens, die grundsätzlich im öffentlichen Interesse entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- sowie des Haushaltsrechts in der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn liegt (BVerwG, U.v. 31.5.1990 - 2 C 16.89 - juris; VGHBW, B.v. 21.4.2011 - 4 S 377/11 - juris), hat der Kläger auch keine Umstände vorgetragen, die die Zuordnung des dem Kläger übertragenen Dienstpostens in die Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage als Überschreitung oder Missbrauch dieser Gestaltungsfreiheit erscheinen ließen.
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Ein Anspruch des Beamten auf Beförderung kann in dem eng begrenzten Ausnahmefall bestehen, dass eine freie und besetzbare Beförderungsstelle vorhanden ist, die der Dienstherr im Zeitpunkt der Entscheidung über den Beförderungsantrag tatsächlich besetzen will und bei der er seine Beurteilungsermächtigung sowie sein Ermessen dahin ausgeübt hat, dass er jenen Beamten für den am besten Geeigneten hält (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1985 - 2 C 39.82; B. v. 15.7.1994 - 2 B 134.93 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 2 A 5.04

    Anspruch eines Beamten auf Beförderung; Berücksichtigung des

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (BVerwG, G.v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m.w.N.; B.v. 24.9.2008 a.a.O. - juris Rn. 8; B.v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2015 - 3 ZB 12.1801
    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (st. Rspr., vgl. schon U.v. 30.8.1962 - 2 C 16.60 - BVerwGE 15, 3; BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2011 - 4 S 377/11

    Kein Anspruch auf Beförderung, wenn eine besetzbare Planstelle haushaltsrechtlich

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 ZB 08.1300

    Anspruch auf Beförderung (sowohl rückwirkend wie künftig) (hier: verneint);

  • VGH Bayern, 17.11.2017 - 3 BV 16.1539

    Forderung der Facharztanerkennung in Beförderungsrichtlinie einer

    Ebenso wenig kann ein Beamter - auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht nach § 45 BeamtStG - beanspruchen, dass sich der Dienstherr beim Haushaltsgesetzgeber für die Herbeiführung einer Besoldungsverbesserung oder die Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit einsetzt (BVerwG, U.v. 24.1.1985 - 2 C 39/82 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 11).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amts (st. Rspr. BVerwG, B.v. 24.9.2008 - 2 B 117.07 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 29.4.2015 a.a.O. Rn. 6).

    Ein Beamter kann deshalb grundsätzlich beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (st.Rspr. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14.02 - juris Rn. 19; B.v. 24.9.2008 - 2 B 117/07 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 24.4.2015 - 3 BV 13.2043 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 27.10.2016 - 3 CE 16.1457

    Auswahlentscheidung - Leistungsvorsprung bei gleichem Gesamturteil im höheren

    Da es sich um eine reine Verhinderungs- und nicht um eine Vakanzvertretung handelt, kann der Antragsteller hieraus keinen Anspruch auf Beförderung und Übertragung der Stelle ableiten (BayVGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 12).

    Wie unter 2.1 ausgeführt, hat der Antragsteller keinen Anspruch auf Beförderung in ein Amt der BesGr A 15 + AZ und auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle aufgrund der Fürsorgepflicht, da sich auch aus der längerfristiger Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens i.d.R. kein Anspruch auf Verleihung eines entsprechenden Status ergibt (BVerwG, B. v. 24.9.2008 a. a. O.); dies gilt jedenfalls im Fall einer reinen Verhinderungsvertretung (BayVGH, B. v. 29.4.2015 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 3 ZB 15.77

    Erledigung, Beförderungsanspruch, periodische Beurteilung, Beamter,

    A11 stellt nach dieser Rechtsprechung kein leistungsbezogenes Auswahlkriterium dar, so dass auch die langjährige Übertragung eines im Verhältnis zum verliehenen Statusamt höherwertigen Dienstpostens keine Ausnahme vom Grundsatz der Bestenauslese rechtfertigt (vgl. BVerwG, B. v. 24.9.2008 a. a. O. juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).

    Diese Ausnahme setzt jedoch voraus, dass der Exekutive im konkreten Fall nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willens des Gesetzgebers obliegt und allein die Beförderung des betreffenden Beamten in Betracht kommt (VGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6; BVerwG, G. v. 21.9.2005 - 2 A 5.04 - juris Rn. 17 m. w. N.; B. v. 24.9.2008 a. a. O. - juris Rn. 8, B. v. 23.10.2008 - 2 B 114/07 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 8 ZB 16.154

    Existenzgefährdung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch ein

    Einer gesonderten Beschlussfassung bedurfte es hierfür im Übrigen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 21).
  • VG Augsburg, 11.02.2016 - Au 2 K 14.1618

    Rechtswidrige Nichteinbeziehung in Beförderungsauswahl -

    Er hatte lediglich Anspruch darauf, dass über seine Beförderung oder die Zurückstellung seiner Beförderung ohne Rechtsfehler entschieden wird und nicht grundlos oder aufgrund sachwidriger Erwägungen zu seinem Nachteil von praktizierten, die Verwaltung bindenden Richtlinien, wie den hier anzuwendenden Beförderungsrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz - BefRPolVS - vom 21. Januar 2014 (IC 3 - 0406 - 400) abgewichen wird (BayVGH, B. v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).
  • VG Regensburg, 21.09.2015 - RN 1 E 15.1032

    Stellenbesetzungsverfahren im Rahmen einer Beförderungsrunde

    Hinsichtlich der Vergabe von Beförderungsämtern führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (B.v. 29.4.2015, 3 ZB 12.1801, juris) aus:.
  • VG München, 21.01.2020 - M 5 K 17.5648

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Ein Beamter kann daher beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).
  • VG München, 05.08.2020 - M 5 K 18.4519

    Erfolglose Klage auf Schadensersatz wegen zu spät erfolgter Beförderung

    Ein Beamter kann daher beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler vorrangig aufgrund leistungsbezogener Kriterien entschieden und von praktizierten, das Ermessen bindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (BayVGH, B.v. 29.4.2015 - 3 ZB 12.1801 - juris Rn. 6).
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